Aktuelle Nachrichten zu Wirtschaft und Steuern
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Aktuelle Beiträge
Mandantenbrief April 2024: Bürokratieentlastung und Schenkungssteuerbescheid
Mandantenbrief April 2024Bürokratieentlastung und Schenkungsteuer-bescheidDirk Schlegel, Steuerberater und Wirtschftasprüfer, Dresden10. April 2024Wir hoffen Sie haben die Umstellung auf die Sommerzeit gut verkraftet und die Ostertage genossen. Auch in unserem neuen...
Mandantenbrief Dezember 2023: Steuerschätzung, Energiepreispauschale und Termine
Mandantenbrief Dezember 2023Steuerschätzung vom Frühjahr, Energiepreispauschale und wichtige TermineDirk Schlegel, Steuerberater und Wirtschftasprüfer, Dresden13. Dezember 2023In der festlichen Zeit des Jahres freut sich Concredis, Ihnen den aktuellen "Mandantenbrief...
Mandantenbrief November 2023: Steuerrecht und Energiepreispauschale
Wichtige Neuerungen im Steuerrecht und zur Energiepreispauschale finden Sie im aktuellen „Schaufenster Steuern“ – unserem Mandantenbrief November 2023.
Mandantenbrief Oktober 2023: Infos für Steuerzahler, Unternehmer und Kapitalanleger
Entdecken Sie die neueste Ausgabe unseres Mandantenbriefs „Schaufenster Steuern“ für November 2023! Hier auf www.concredis.de steht Ihnen der brandaktuelle Newsletter der concredis Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft WPG/StBG zum Download bereit.
Mandantenbrief September 2023: Wichtige Infos für alle Steuerzahler und Familien
Entdecken Sie die neueste Ausgabe unseres Mandantenbriefs „Schaufenster Steuern“ für September 2023!
Wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
die Bundesregierung hat am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Beschäftigte und Unternehmen vorgelegt. Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
Bonausgabepflicht bei elektronischen Kassensystemen ab dem 1. Januar 2020
Das Bundesfinanzministerium hat ein bisschen Chaos verbreitet. Die Übergangsregelung für
elektronische Aufzeichnungssysteme wurde bis September 2020 verlängert, dies gilt nach wie vor. Wer mit elektronischen Kassensystemen arbeitet, muss jedem Kunden unmittelbar nach
dem Verkauf einen Beleg (d.h. Kassenbon) ausstellen. Aber Achtung: Von der
Ausgabepflicht nicht betroffen sind offene Ladenkassen