WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN
Wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Dirk Schlegel, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Dresden
18. März 2020
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
die Bundesregierung hat am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Beschäftigte und Unternehmen vorgelegt.
Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
Das Coronavirus hat die Weltwirtschaft fest im Griff.
Foto von Erik McLean via Unsplash
Anzeige von Kurzarbeit
Die Anzeige von Kurzarbeit können Sie schnell und unkompliziert selbst stellen. Wenn wir als Concredis für Sie die Lohnrechnung erledigen, geben Sie uns bitte Bescheid, wenn Sie die Kurzarbeitergeldregelungen in Anspruch nehmen wollen. Wir können den Antrag auf Kurzarbeitergeld (nicht die Anzeige) dann kurzfristig mit unserem Abrechnungssystem erstellen.
Hier der Link zur Anzeige von Kurzarbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Steuerpolitische Maßnahmen
Gleichzeitig sollen eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, insbesondere:
- Erleichterte Bedingungen für die Gewährung von Stundungen von Steuerschulden;
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende des Jahres 2020 für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen;
- Erleichterung der Voraussetzungen für eine Anpassung von Vorauszahlungen.
Kredite und Sonderprogramme
Über ihre Hausbanken können Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der KfW-Bank erhalten. Bestehende Programme für Liquidätshilfen sollen erheblich ausgeweitet, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen werden bei der KfW aufgelegt.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Entsprechende Anträge beim Finanzamt können wir kurzfristig auf den Weg bringen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Das Team der Concredis