
Unsere Leistungen
Wirtschaftsprüfung
Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis.
Steuerberatung
Wir deklarieren ihre Steuererklärung und analysieren ihre individuelle Situation und berücksichtigen mögliche Alternativen.
Finanzbuchhaltung
Intelligent gebucht mit OneClick™ von Addison.
Unternehmensberatung
Unser Ansatz zielt auf eine möglichst umfassende Beratung und Beurteilung ihrer individuellen Unternehmenssituation.
Lohnrechnung
kompetente und zeitgerechte Durchführung von Lohnabrechnungen in digitaler oder analoger Form
Unternehmensnachfolge
Heute schon an Morgen denken.
Gründung
Weichen stellen
Coaching
Persönliche Begleitung von Projekten.
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
CONCREDIS ist eine mittelständische Unternehmensgruppe, die in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung tätig ist.
Erfolg braucht Partnerschaft und gegenseitiges Vertrauen. Als inhabergeführtes Unternehmen identifizieren wir uns mit den Aufgaben und Zielen unserer Mandanten.
Auszeichnung als Digitale Steuerkanzlei 2023
Concredis ist Vorreiter im Bereich Digitalisierung
Für die moderne Automatisierung unserer internen Kanzleiprozesse und unseren Einsatz für eine vernetzte Zusammenarbeit mit Mandanten wurden wir kürzlich ausgezeichnet. Wolters Kluwer verleiht uns auch in diesem Jahr das Siegel „Digitale Steuerkanzlei“. Damit zählt Concredis zu den fortschrittlichsten Kanzleien im Bereich Digitaliserung.

Unser Hauptsitz
Dresden
Hauptstraße 21,
01097 Dresden
aktuelle News
Wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise
die Bundesregierung hat am 13. März 2020 ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus für Beschäftigte und Unternehmen vorgelegt. Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung bis Anfang April angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
Bonausgabepflicht bei elektronischen Kassensystemen ab dem 1. Januar 2020
Das Bundesfinanzministerium hat ein bisschen Chaos verbreitet. Die Übergangsregelung für
elektronische Aufzeichnungssysteme wurde bis September 2020 verlängert, dies gilt nach wie vor. Wer mit elektronischen Kassensystemen arbeitet, muss jedem Kunden unmittelbar nach
dem Verkauf einen Beleg (d.h. Kassenbon) ausstellen. Aber Achtung: Von der
Ausgabepflicht nicht betroffen sind offene Ladenkassen